„Bosbach-Kommission“ in NRWVerfassungsschutz soll auch Kinder beobachten
Düsseldorf – Die sogenannte „Bosbach-Kommission“ empfiehlt in ihrem Abschlussbericht Unterbringungsmöglichkeiten für junge Intensivtäter („Systemsprenger“) und die Beobachtung auch von unter 14-Jährigen bei Salafismusverdacht durch den Verfassungsschutz. Öffentlichkeitsfahndungen sollten schneller ablaufen, fordert der Bericht. Das geht aus dem rund 150-seitigen Papier hervor.
- Seit 2018 tagte die sogenannte „Bosbach-Kommission“ aus Sicherheits- und Justizexperten in NRW.
- Jetzt liegt der Abschlussbericht vor.
- Er bietet Analyse und Ratschläge, wobei vieles an Gesetzen oder mangelndem Geld scheitern könnte.
Den Abschlussbericht der Regierungskommission „Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“ - so der offizielle Name des Gremiums - will der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach mit Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Donnerstag (6. August) offiziell vorstellen. Das sind die Kernpunkte:
- ERMITTLUNGSARBEIT
- EXTREMISMUS
- ISLAMISMUS
- CYBERKRIMINALITÄT
- EINBRÜCHE
- INTENSIVTÄTER
- CLANS
- KINDESMISSBRAUCH
Die 16-köpfige „Bosbach-Kommission“ unter Leitung des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten war von Ministerpräsident Laschet eingesetzt worden und 2018 erstmals zusammengetreten. Sie hatte bereits Zwischenberichte zu Clan-Kriminalität und Kindesmissbrauch vorgelegt. Zu den Mitgliedern gehören Experten aus Polizei, Justiz, Politik und Wissenschaft. (dpa)