Drama in Corona-KriseBonner Ärzte kämpfen vergeblich um schwer erkranktes Kind (†3)

Bonn_Uniklinik

Auch die Ärzte am Bonner Universitätsklinikum konnten den kleinen Patienten nicht retten. Auf dem Symbolfoto ist zu sehen, wie Ende März ein italienischer Patient in die Bonner Uniklinik eingeliefert wird.

von Marion Steeger (MS)

Bonn – Tragischer Todesfall im Bonner Universitätsklinikum (UKB). Im April konnten die Ärzte auf dem Venusberg das Leben eines im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 infizierten Kindes (3) trotz aller Bemühungen nicht retten, wie das UKB mitteilt.

Der kleine Patient war aus einer externen Klinik nach Bonn verlegt worden. Hintergrund: In die andere Klinik war das Kind eingeliefert worden, weil es einen Krampfanfall erlitten hatte. Das Kind war chronisch vorerkrankt, mit immunsuppressiven Medikamenten vorbehandelt worden.

Bonner Ärzte zu Hilfe gerufen

Als das Kind reanimiert werden musste, es ein schweres Lungen- und Herzversagen erlitten hatte, wurden die Bonner Experten zu Hilfe gerufen. Eigentlich sollte der kleine Patient mittels künstlicher Lunge am Bonner Kinder-ECMO-Zentrum behandelt werden. Doch weil die Ärzte dort einen schon irreversiblen Hirnschaden feststellten, wurde auf die spezielle ECMO-Therapie verzichtet.

Schwer erkranktes Kind starb an Multiorganversagen

Letztlich starb das Kind (das Geschlecht nennt das UKB nicht) an einem Multiorganversagen.

Die Bonner Uniklinik: „Ob das Kind ursächlich an einem SARS-CoV-2-assoziierten Lungenversagen oder an den Komplikationen von epileptischen Anfällen mit Reanimation verstarb, bleibt Spekulation. Auch werden nicht die Kriterien eines Multisystem-Entzündungssyndroms des Kindesalters (MIS-C, PIMS) ausgelöst durch SARS-CoV-2 erfüllt. Zur Zeit arbeitet ein Team aus Kinderärzten und Genetikern der Uniklinik Bonn an der Aufarbeitung des Falles, bei der genetische Varianten gefunden wurden, die ein angeborenes Immundefektsyndrom nahelegen und zu dem schweren Verlauf bei dem Kind geführt haben könnten.“

Das UKB betont, dass es sich um einen seltenen Einzelfall handele. Mit Rücksicht auf die Angehörigen würden keine weiteren Informationen veröffentlicht.