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Gequält, vergewaltigtBonner Richter schickt „Folterknecht“ für Jahre hinter Gitter

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Der Angeklagte, hier mit seinem Verteidiger Peter-René Gülpen, zeigte sich völlig unbeeindruckt. 

Bonn/Siegburg – Fünf Tage dauerte das Martyrium des Ben P. (19), bis er von der Polizei aus dem Foltergefängnis befreit werden konnte...

Jetzt wurde sein „Folterknecht“ Ulf Z. (30, Namen geändert) vor dem Bonner Landgericht zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Der Siegburger hatte sich wegen Geiselnahme, Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung verantworten müssen. Was er dem jungen Ben angetan hat, macht fassungslos. 

Bonner Richter schickt „Folterknecht“ hinter Gitter: Opfer beging folgenschwere Fehler

Der 19-jährige Obdachlose hatte im Mai 2019 einen folgenschweren Fehler begangen. Er hatte seinen „Freund“ Ulf Z., der ihn in seiner Siegburger Wohnung aufgenommen hatte, bestohlen. Mindestens 0,5 Gramm Amphetamin hatte er sich aus dessen Drogendepot ins Portemonnaie gesteckt, zum eigenen Konsum und zum Verkauf. Dann beging Ben P. einen zweiten Fehler: Einem 14-jährigem Schulschwänzer, der auch zu der Siegburger Clique gehörte, vertraute er seinem Drogendiebstahl an – der aber erzählte es gleich brühwarm weiter.

Damit war Bens Schicksal besiegelt: Ulf Z. wurde wütend, zwang den 19-Jährigen mit Gewalt und Todesdrohungen die Tat zu gestehen. Als der Obdachlose endlich gestand, begann für ihn ein Albtraum: Er wurde seiner Freiheit beraubt, gefesselt und war fortan pausenlos einer Variation von Grausamkeiten und Demütigungen ausgesetzt.

Lesen Sie hier mehr: Erschütternde Anklage: Siegburger folterte Obdachlosen tagelang – mit furchtbaren Methoden

Bonner Richter schickt „Folterknecht“ hinter Gitter: Folterszenen mit Handy gefilmt

Jetzt die Verhandlung des schrecklichen Falls vor Gericht. Beamtensohn Ulf, der sein Leben zuletzt als Dealer finanziert hat, hatte im viermonatigen Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen. Die Kammer konnte entsprechend nicht alle Details aufklären. Aber: Zahlreiche Folterszenarien waren mit Handy gefilmt worden.

So auch das anfängliche Verhör, auf dem zu sehen ist, wie Ben P. geschlagen und getreten wird. „Bei jedem Schlag musste man allein beim Zuhören zucken“, so der Kammervorsitzende Marc Eumann im Urteil.

Ben P. wurde unter anderem mit einer Kordel bis zur Ohnmacht gewürgt, mit Bierflasche oder Stiften vergewaltigt und erniedrigt, mit einer Machete misshandelt und mit Holzlatten geschlagen. Auch musste er sich mit einem Stein auf die eigene Hand schlagen, eine Herrensocke in den Mund stopfen oder Erbrochenes essen.

Bonner Richter schickt „Folterknecht“ hinter Gitter: Opfer musste Abschiedsbrief schreiben

Da auch immer wieder andere „Kumpels“ dabei waren, sei es auch ein gruppendynamisches Geschehen gewesen, so Eumann, aber es sei nichts geschehen, was der Angeklagte nicht auch so gewollt habe.

Des Ganze erreichte seinen Höhepunkt in einer perfiden Szene: Denn der junge Ben wurde gezwungen, seinen eigenen Abschiedsbrief zu schreiben. Dafür wurde der Popsong „Hallelujah“ aufgelegt, das war das Lied, das bei der Beerdigung seiner Mutter gespielt worden war. So schrieb der 19-Jährige weinend an seine kleine Schwester und war überzeugt, dass es seine letzten Worte sind.

Bonner Richter schickt „Folterknecht“ hinter Gitter: Liste mit mehr als 40 Verletzungen

Zwei Kumpels – darunter der 14-jährige Schulschwänzer – bekamen langsam Panik: Am Abend des fünften Foltertags liefen sie in eine Gaststätte und alarmierten die Polizei. Auch ein Nachbar hatte den Notruf gewählt.

Der junge Obdachlose war „von Kopf bis Fuß übersät mit Hämatomen.“ Ein solch langes rechtsmedizinisches Gutachten, das mehr als 40 Verletzungen auflistet, habe er noch nicht gelesen, so der Kammervorsitzende Eumann. Keine Frage, dass auch die psychischen Folgen für Ben P. dramatisch sind, das Vertrauen in seine Mitmenschen sei komplett gestört.

Der Angeklagte hörte dem Urteil verächtlich zu, so als ginge ihn das alles nichts an. (ucs)