Geiselnahme Kölner HauptbahnhofEntscheidung: Keine Strafe für Attentäter Mohammad R.

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Ermittler sicherten nach dem Zugriff die Spuren in der Apotheke, in der die Geiselnahme stattgefunden hatte.

Köln – Gut zwei Jahre nach der Geiselnahme am Kölner Hauptbahnhof hat die Staatsanwaltschaft den Fall vorläufig zu den Akten gelegt. Wie Behördensprecher Ulrich Bremer dem EXPRESS bestätigte, ist das Verfahren gegen den syrischen Täter Mohamed R. wegen seines schlechten Gesundheitszustandes zunächst einmal eingestellt worden. „Der Haftbefehl wurde aufgehoben.“

Geiselnahme im Hauptbahnhof: Verfahren vorläufig eingestellt

Gestützt auf ein neues neurologisches Gutachten, so der Oberstaatsanwalt, habe das zuständige Gericht den Beschuldigten weiterhin für nicht verhandlungsfähig erklärt. Aus Sicht der Strafkammer scheint es eher unwahrscheinlich, dass der Delinquent jemals wieder so hergestellt sein wird, um sich vor Gericht verantworten zu können. Vor dem Hintergrund erscheint ein Strafprozess unwahrscheinlich.

Ein Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei hatte den damals 55 Jahre alten Kidnapper mit sechs Schüssen niedergestreckt. Und zwar in jenem Moment, als Mohamed R. seine Gefangene, eine Apothekerin, mit Benzin übergossen hatte. Mit einem Feuerzeug in der Hand drohte er, die Frau zu verbrennen.

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Geiselnahme 2018: Attentäter in den Kopf getroffen

Ein SEK-Projektil traf den Geiselnehmer in den Kopf, andere Geschosse in den Bauch. Schwerverletzt überlebte der Syrer. Allerdings mit gravierenden Folgeschäden, so dass er seither in einem Kölner Pflegeheim nur noch vor sich hindämmert. Eine Körperhälfte ist gelähmt. Weder kann er gehen noch allzu lange im Rollstuhl sitzen. Den größten Teil des Tages verbringt der Täter im Bett.

Bei einer neuerlichen Untersuchung durch einen ärztlichen Sachverständigen konnte R. einfachste Rechenbeispiele nicht bewältigen. Auch reagierte er weitgehend orientierungslos, vermochte kaum noch den Ausführungen des Gutachters zu folgen.

Die Staatsanwaltschaft will nach eigenen Angaben turnusmäßig den Gesundheitszustand des Kidnappers weiterhin überprüfen lassen, um gegebenenfalls das Strafverfahren wieder zu eröffnen. Marc Donay, Anwalt des Geiselnehmers, glaubt nicht, dass sich dieser bessern wird. „Das wäre ein medizinisches Wunder.“