EM 2024Kölner Hotelpreise explodieren – Anwalt warnt eindringlich vor Geschäftsidee

Fans beim Public Viewing in einer Kölner Kneipe.

Fans beim Public Viewing in einer Kölner Kneipe. Das Foto wurde am 15. Juni 2021 aufgenommen.

Die Fußball-EM 2024 wird viele Fans nach Köln locken, aber wie sieht es mit der Unterbringung aus. Selber untervermieten klingt lukrativ, ist aber in den meisten Fällen verboten. Es drohen empfindliche Strafen. 

von Matthias Trzeciak (mt)

Zur Fußball-EM 2024 wird die Stadt Köln picke packe voll.

Jede Menge Fans werden erwartet – vor allem Anhänger und Anhängerinnen der schottischen und englischen Nationalteams werden in die Domstadt strömen. Auch die belgischen, ungarischen, rumänischen, slowenischen und Schweizer Fans machen Station in Köln.

Extreme Hotelpreise zur EM: Kölner und Kölnerinnen wittern Geschäft

Die Kölner Hotelpreise für die Zeit vom 15. Juni 2024 bis 30. Juni 2024 explodieren. Teilweise sind die Unterkünfte auch schon ausgebucht. Im Februar 2024 wurden in Kölner Randbezirken bereits Preise von mehr als 600 Euro für zwei Nächte verlangt – in der Innenstadt sind Preise ab 1000 Euro nicht unüblich.

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Viele Kölner und Kölnerinnen wittern da ein Geschäft. Sie würden gern ihre Wohnung an Fußball-Touristen und -Touristinnen untervermieten. Zum Beispiel über Airbnb. Aber ist das überhaupt erlaubt? Und falls ja, was muss beachtet werden?

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Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WBS.Legal beantwortet für EXPRESS.de die wichtigsten Fragen.

„Möchte man seine Mietwohnung untervermieten, braucht man dafür zunächst immer eine Genehmigung des Vermieters. Gelegentlich steht eine generelle Genehmigung schon im Mietvertrag. Doch selbst wenn müssten wiederholte Kurzvermietungen – etwa via Airbnb – darin explizit erwähnt sein. Steht im Mietvertrag nichts, muss man den Vermieter oder die Vermieterin jedes Mal aufs Neue fragen“, erklärt Solmecke.

Der Rechtsanwalt ergänzt: „Eine Genehmigung verlangen kann der Mieter oder die Mieterin allerdings meist nicht. Dafür müsste er oder sie ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung haben. Neben persönlichen bzw. familiären Gründen kann das zwar auch ein finanzieller Engpass sein. Das gilt aber nur, wenn man das Geld braucht, um sich die Wohnung überhaupt leisten zu können. Die gewinnbringende Untervermietung an Fußballfans dürfte eher in Ausnahmefällen darunterfallen. Außerdem: Würde durch die Untermiete die Wohnung überbelegt werden oder wäre die Untermiete aus anderen Gründen unzumutbar, kann der Vermieter oder die Vermieterin sie im Einzelfall trotzdem ablehnen.“

Wohnung an Fußball-Fans vermieten: Was ist erlaubt, was ist verboten?

Was riskieren Mieter oder Mieterinnen, wenn sie ihren Vermieter oder ihre Vermieterin nicht fragen?

Da wird Solmecke deutlich: „Wer seine Wohnung ohne Genehmigung des Vermietenden untervermietet, kann hierfür zunächst vom Vermieter oder der Vermieterin abgemahnt werden. Wer dennoch weitermacht, dem kann sogar fristlos gekündigt werden.“

Wer die EM 2024 als Public Viewing mit anderen Fans in Köln erleben möchte, sollte zum Rhein kommen. Mindestens zwei Spiele werden direkt am Rheinufer gezeigt.

Der Trick mit dem kostenlosen Couch-Surfing

Macht es einen Unterschied, wenn ich kostenloses Couch-Surfing anbiete?

„Hier braucht man keine Genehmigung des Vermietenden. Solange man selbst in der Wohnung verbleibt und kein Geld für einen Schlafplatz nimmt, liegt laut dem LG Lübeck (6.11.2020, Az. 14 S 61/20) kein typisches Mietverhältnis vor, das vom Vermieter oder der Vermieterin zu genehmigen wäre“, weiß Solmecke.

„Neben der Genehmigung des Vermietenden müssen alle – egal, ob sie selbst Mieter, Mieterin oder Eigentümer, Eigentümerin sind – in vielen deutschen Großstädten wie etwa Köln, München, Berlin und Hamburg das sogenannte ‚Zweckentfremdungsverbot‘ beachten: Wer Wohnraum über einen längeren Zeitraum im Jahr kurzzeitig an andere vermietet, braucht dafür eine gebührenpflichtige Genehmigung der Stadt. In NRW benötigen private Vermietende diese erst, wenn sie länger als 90 Tage im Jahr vermieten.“

Was droht, wenn ich das Zweckentfremdungsverbot nicht beachte?

„Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot werden zunächst mit sehr hohen Bußgeldern geahndet. Während in den betroffenen Städten in NRW, Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz nur bis zu 50.000 Euro drohen, sind es in Bayern, Berlin und München sogar bis zu 500.000 Euro!“, warnt der Rechtsexperte.