Wende im Bonner „Sugardaddy”-ProzessSchönes „Sugarbabe“ akzeptiert lange Haftstrafe

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Vor dem Bonner Landgericht ging der sogenannte „Sugardaddy”-Prozess zu Ende. (Symbolfoto)

Bonn – Es war einer der spektakulärsten Kriminalfälle am Bonner Landgericht: der Prozess um einen „Sugardaddy“, einen reichen Unternehmer aus dem Sauerland, der von einem Trio um 1, 6 Millionen Euro erpresst worden sein soll.

Der Fall hat juristisch ein überraschend schnelles Ende genommen. Denn fünf Monate nach dem Urteil der Dritten Großen Strafkammer hat die „Kronzeugin“ (31) die Revision zurückgenommen.

Bonner Landgericht: „Sugardaddy”-Prozess findet plötzliches Ende

Wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung war die Prostituierte im März zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die beiden mitangeklagten Männer (26 und 36) aus dem Rotlichtmilieu hingegen waren überraschend freigesprochen worden. Ihnen konnte eine Beteiligung an der „Sugardaddy“-Erpressung nicht mit letzter Sicherheit nachgewiesen werden.

Fünf Monate lang hatte das Verfahren Bonns Justitia voll im Griff: Denn die junge Frau war zunächst als Kronzeugin gegen die mitangeklagten Zuhälter aufgetreten und war wegen befürchteter Racheakte aus der Rockerszene im Zeugenschutzprogramm.

Von der Kronzeugin zur Haupttäterin: „Sugardaddy”-Prozess in Bonn beendet

Zu jedem der 17 Verhandlungstage war sie mit zwei schwarzen Limousinen mit Blaulicht vorgefahren worden. Dabei verwandelte sich das Landgericht an der Wilhelmstraße in eine Festung: Im ganzen Justizkarree patrouillierte eine Hundertschaft mit Maschinenpistolen bewaffneter Polizeibeamte.

Im Gerichtssaal saßen mehr Personenschützer und Wachmeister als Prozessbeteiligte. Die „Kronzeugin“, eingerahmt von ihren beiden Anwälten und zwei gepanzerten Glasscheiben, wirkte völlig verängstigt. Kein Wunder.

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Denn am Ende des Prozesses, in dem die Wahrheit nur mühsam ans Licht kam, hatte sich herausgestellt, dass „Sugarbabe“ offenbar die Hauptakteurin in dem miesen Erpressungsfall war.

Die 31-Jährige hatte ihrem reichen Liebhaber vorgegaukelt, dass sie von der Rockergruppe Hells Angels entführt worden sei, dass man sie mit Vergewaltigung und auch mit dem Tod bedroht habe.

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Der „Sugardaddy“ glaubte alles und zahlte. Zwei Jahre lang. Der Millionencoup war nur ans Licht gekommen, weil der Unternehmer die Erpressersummen aus dem Firmenvermögen entnommen hatte und die Finanzbehörde ihm auf der Spur war.

Als Kronzeugin hatte die Prostituierte die beiden Mitangeklagten schwer belastet und ihnen die Idee für den kriminellen Millionencoup zuschieben wollen. Als „einen Jackpot“ hätten sie die scheinbar unermüdlich fließende Geldquelle des „Sugardaddy“ bezeichnet.

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Von dem Jüngeren, der auch ihr Liebhaber gewesen war, sei sie mit Gewalt unter Druck gesetzt worden war, die Erpressung von ihrem Handy aus zu inszenieren. Aber diese Version bröckelte von Tag zu Tag.

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Am Tag des Urteils wurden der schönen Edelprostituierten schließlich die Handschellen angelegt. Von den Erpressungsgeldern muss sie fast eine halbe Million Euro an ihren einstigen Freier zurückzahlen. (ucs)