Hartes Urteil in BonnHorror nach Firmenfest: Kollege vergewaltigte 37-Jährige

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Ein 33-Jähriger wurde vom Bonner Landgericht zu knapp vier Jahren Haft verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, seine Kollegin vergewaltigt zu haben. 

Bonn/Hennef – Das alljährliche „Oktoberfest“ für die Mitarbeiter einer Pflegeklinik in Hennef endete in der Nacht zum 7. September 2019 für eine 37-Jährige mit einer völlig unerwarteten Katastrophe. An dem Abend war die zweifache Mutter mit einem Dirndl zu dem Firmenfest in einem Hennefer Wirtshaus erschienen.

Vergewaltigung: Täter zu knapp vier Jahren Haft verurteilt

Die sympathische Kollegin sei angeheitert und gut gelaunt gewesen, hieß es später. Als sie nachts um zwei Uhr nachhause gehen will, trifft sie vor der Tür einen Kollegen, der ebenfalls im Aufbruch ist. Da der 33-jährige Familienvater bei ihr um die Ecke wohnt – ihre Kinder gehen in denselben Kindergarten –  schlägt sie vor, gemeinsam zu gehen. Auf dem Heimweg jedoch kommt es zu einer schweren Vergewaltigung. Davon jedenfalls gehen die Richter der 1. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts aus. Sie verurteilten den 33-Jährigen, der 2014 mit seiner Familie als Flüchtling aus Syrien gekommen war, zu drei Jahren und zehn Monaten Haft. 

Vergewaltigung: Verurteilung trotz dünner Beweislage

Dieser Vergewaltigungs-Fall sei nicht ohne Brisanz, so der Kammervorsitzende Jens Rausch im Urteil, es sei nicht einfach gewesen, zu einer Entscheidung zu kommen. Nicht zuletzt, weil die Beweislage eher rudimentär war und der Angeklagte nicht gesagt hat, „was an dem Abend in seinem Kopf vor sich ging“. Der 33-Jährige, der seit 2015 als Putzhilfe in der Einrichtung gearbeitet hat,  hatte erklärt, er sei an dem Abend betrunken gewesen, habe sich kaum auf den Beinen halten können, sei auf dem Heimweg auch gestürzt. Seine Kollegin habe ihm sogar geholfen, aufzustehen und ihn an der Hand geführt. An sexuelle Übergriffe könne er sich nicht erinnern. 

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Vergewaltigung: Opfer hatte Todesangst

Auch die Erinnerungen der Zeugin, so Rausch, seien „bruchstückhaft“ gewesen. Dennoch hatte die Kammer keinen Zweifel an ihrer Aussage: „Sie hat die Wahrheit gesagt“, hieß es im Urteil. Da es zwischen den beiden zuvor keinen persönlichen Kontakt gegeben habe – auch nicht während der Feier – gäbe es „keinerlei Motiv für eine Falschbelastung“. 

Auf dem Heimweg soll der Angeklagte – „einem Flirt wohl nicht abgeneigt“ –  seine Begleiterin „durch einen Schlenker“ absichtsvoll zu Fall gebracht, sich dann auf sie gelegt und eingedrungen sein. Ihre Bitte, ihr nichts zu tun, habe er in „seiner Enthemmung nicht akzeptiert“. Als die 37-Jährige flüchten wollte, holte er sie wieder ein und hielt sie fest. In diesem Moment, so hatte es die 37-Jährige erzählt, habe sie plötzlich die Befürchtung gehabt, er könne sie umbringen. In ihrer Todesangst sei sie dann auf seine Avancen eingegangen. Sie habe ihn sogar getröstet, dass das nicht so schlimm sei.

Vergewaltigung: Täter ebenfalls zu Schmerzensgeld verurteilt

Eine Botschaft, die den Syrer „in Konfusion gestürzt haben könnte und glauben ließ, dass das alles nicht so schlimm sei“. Als er am nächsten Morgen vorübergehend festgenommen wurde, war  er völlig bestürzt, vielleicht auch – so Rausch – „erschrocken über sich selbst". „Da er keine Erklärung für sein Verhalten hatte, beschloss er, sich an nichts mehr erinnern zu können.“ Zu der Zeugin soll er jedoch zum Abschied gesagt haben, dass es ihm leid tue.

Der Vorfall hat die 37-Jährige und ihre Familie völlig aus der Bahn geworfen. Die Kammer verurteilte den Angeklagten auch, dem Opfer 10.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. (ucs)